Normen für Augendusche und Notdusche

Augenduschen sind Vorschrift in jedem chemischen Labor. Dadurch wird die Ausrüstung mit Augenduschen für alle Arbeitsplätze mit ähnlicher Gefährdung zum Stand der Technik. Gerade Säuren und Laugen, auch nur in geringer Konzentration, können innerhalb kürzester Zeit durch die Hornhaut dringen und das Auge dauerhaft schädigen. Eine sofortige Erste Hilfe ist in diesem Fall zur Eindämmung der Schäden entscheidend. Auch das Eindringen von Fremdkörpern im Auge, z.B. durch feinen Staub, stellt eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Die Hochleistungsbrauseköpfe sorgen für eine großflächige Wasserverteilung. Außerdem verfügen alle unsere Augenduschen über einen Mengenregler, um den richtigen Volumenstrom und das richtige Strahlbild gemäß den gültigen Normen zu gewährleisten. Augenduschen erfüllen die DIN EN 15154-2:2006 und ANSI Z358.1-2004.

Augenduschen sind mit unserem neu entwickelten Hochleistungsbrausekopf ausgestattet. Dieser Brausekopf erfüllt nicht nur die Vorgaben der DIN EN 15154-2:2006, sondern sorgt auch für eine großflächige Wasserverteilung. Dadurch werden auch die Regionen um die Augen versorgt und die Platzierung der Augen in dem Wasserstrahl ist unproblematisch.
• Breiter, gleichmäßiger und weicher Wasserstrahl
• Optimale Funktion bei mindestens 2 bar und maximal 10 bar Fließdruck
• Integrierter Mengenregler hält den Wasserstrahl unabhängig vom Wasserdruck konstant
• Große Bohrungen in den Brauseköpfen schützen gegen Verkalkung
• Gummimuffen schützen den Hilfesuchenden vor Verletzungen durch Stoßen
• Inklusive Staubabdeckkappen, die bei Betätigung von selbst öffnen
• Gemäß DIN EN 15154-2:2006 und ANSI Z358.1-2004

DIN eN 15154-2:2006
• Die Oberkante des Brausekopfes muss 100 +/- 20 cm oberhalb des Fußbodens installiert sein. Um die Augendusche muss ein freier Raum von mindestens 150 mm gewährleistet sein.
• Das Ventil soll nach einer Drehung des Stellteils von höchstens 90° oder bei einem Zug von max. 200 mm voll geöffnet sein.
• Augenduschen müssen mit Trinkwasser oder mit Wasser ähnlicher Qualität gespeist werden.
• Augenduschen sollen einen Volumenstrom von mindestens 6 Liter / Minute haben.
• Die Wasserabgabe muss mindestens 15 Minuten gewährleistet sein.
• Die Strahlhöhe der Brauseköpfe kann zwischen 10 cm und 30 cm liegen.

Augenduschen mit DVGW-Zulassung
Viele Augenduschen verfügen über eine DVGW-Zulassung und gewährleisten ein Mehr an Sicherheit! Die unabhängige Zertifizierung durch das DVGW – Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches – ist ein verlässlicher Nachweis für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik:
• Garantiert, dass die augenduschen den gültigen Normen entsprechen!
• Kennzeichnet ein Produkt aus einer überwachten Produktion!
• Belegt, dass entscheidende anforderungen der trinkwasserverordnung eingehalten werden!
• Verschafft dem Installateur und Sicherheitsingenieur entlastung in der Verantwortung gegenüber dem Unternehmen!