NOTFALL-DUSCHEN FÜR LABOR UND INDUSTRIE |
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| Hier
auszugsweise die wichtigsten Regeln : ZH 1/119 Richtlinien für Laboratorien | DIN 12899 Teil 1 | DIN 12899 Teil 2 | DIN 12899 Teil 3 |
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| NOTDUSCHEN ERFÜLLEN EINEN WICHTIGEN ZWECK IM BEREICH DER ERSTEN HILFE. | |
| Verbrennungen,
Verbrühungen oder Verätzungen gehören zu den Verletzungen, bei denen die sofortige
erste Hilfe zur Eindämmung der Schäden entscheidend ist. Je schneller eine dieser
Verletzungen mit viel kaltem Wasser behandelt wird, desto eher wird eine Schädigung des tiefer gelegenen Gewebes verhindert. Damit ein Verletzter die Dusche schnell erreichen und benutzen kann, sollten verschiedene Gesichtspunkte beachtet werden: 1. Aufstellungsort Die Dusche muß nahe am Arbeitsplatz montiert sein. Bei einem Unfall geht es um Sekunden, daher ist es entscheidend, daß sich die Dusche mindestens im gleichen Raum wie der gefährliche Arbeitsplatz befindet. Wege über 10 Meter sind zu vermeiden. Die Lage der Dusche muß allen Mitarbeitern bekannt sein,
und der Weg dorthin muß einer geblendeten Person möglich sein. Der Aufstellungsort muß
mit einem Schild gekenn- 2. Wasser Der Anschluß der Dusche sollte an klarem, kaltem |
3.
Aufbau der Duschen Im Vordergrund steht
eine einfache und zuverlässige Funktion. Die Betätigung muß mit einer einfachen
Bewegung möglich sein. Die DIN gibt hierfür eine Drehung des Stellteils von max 90 Grad
vor. Das Ventil darf nach der Betätigung nicht wieder selbsttätig schließen. 4. Wartung und Information
5. Vorschriften: Der Einsatz von Notduschen ist in der Norm Nr.12 der
BG-Chemie für chemische Labore zwingend vorgeschrieben. Der Aufbau von Notduschen ist in der Norm DIN12899 Teil 1 -3 festgelegt.Die Notduschen entsprechen außer der DIN auch der ANSI-Norm. Die Augenduschen haben einen Strahlregler, der die Strahlhöhe unabhängig vom Wasserdruck konstant hält. |
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auszugsweise die wichtigsten Regeln : ZH 1/119 Richtlinien für Laboratorien | DIN 12899 Teil 1 | DIN 12899 Teil 2 | DIN 12899 Teil 3 |
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